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   BVerwG, 24.11.1983 - 6 B 85.83   

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https://dejure.org/1983,15835
BVerwG, 24.11.1983 - 6 B 85.83 (https://dejure.org/1983,15835)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1983 - 6 B 85.83 (https://dejure.org/1983,15835)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1983 - 6 B 85.83 (https://dejure.org/1983,15835)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Zugehörigkeit einer Person zur früheren Wehrmacht als Berufssoldat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 6 B 85.83
    Denn die Beschwerde bezeichnet keine konkrete, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebende Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein würde (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 14.80
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 6 B 85.83
    Davon abgesehen kommt eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch deshalb nicht in Betracht, weil die Auslegung und Anwendung des früheren Wehrrechts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 14.80 - mit Nachweisen) der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen ist.
  • BVerwG, 30.08.1983 - 6 CB 68.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 6 B 85.83
    Mit einem solchen Angriff gegen die Rechtsanwendung kann aber die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 30. August 1983 - BVerwG 6 CB 68.83 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 28.09.1972 - II C 22.71

    Kriegsunfallversorgung für Angehörige des früheren Reichsarbeitsdienstes (RAD) -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 6 B 85.83
    Dies gilt auch insoweit, als bei der Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG auf frühere wehrrechtliche Vorschriften zurückgegriffen werden muß (Urteil vom 28. September 1972 - BVerwG 2 C 22.71 - [Buchholz 232 § 181 a BBG Nr. 36]).
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